{"id":980,"date":"2015-01-13T16:06:50","date_gmt":"2015-01-13T14:06:50","guid":{"rendered":"http:\/\/h140826112324845.hostingparadise.de\/?page_id=980"},"modified":"2017-09-06T13:31:04","modified_gmt":"2017-09-06T12:31:04","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/?page_id=980","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Satzung<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der F\u00f6rderverein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein f\u00fcr die Fritz-Steinhoff-Schule, Gesamtschule der Stadt Hagen e.V.\u201c.<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in Hagen und ist in das Vereinsregister eingetragen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>(1) Zweck des Vereins ist es, f\u00fcr die Fritz-Steinhoff-Schule einzutreten und sie ideell, materiell und personell zu unterst\u00fctzen und f\u00fcr ihren Ausbau zu einem echten Bildungszentrum zu sorgen.<\/p>\n<p>Der Verein \u00fcbernimmt auch die Tr\u00e4gerschaft \u00fcber das Sch\u00fcler-Theater-Cafe. Ziel ist es insbesondere, die Verpflegung der Sch\u00fcler sicherzustellen.<\/p>\n<p>Der Verein f\u00f6rdert im Rahmen von Veranstaltungen des Sch\u00fcler-Theater-Cafes, Kunst und Kultur.<\/p>\n<p>Der Verein verfolgt in Erf\u00fcllung dieser Aufgaben ausschlie\u00dflich gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>(2) Der Verein verfolgt seine Ziele in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft, der Sch\u00fclervertretung und der Schulleitung.<\/p>\n<p>(3) Das Bestehen des Vereins ist an die Existenz der Fritz-Steinhoff-Schule als Gesamtschule gebunden.<\/p>\n<p>(4) Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>(5) Die finanziellen Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden.<\/p>\n<p>(6) Die Mitglieder d\u00fcrfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder weder finanzielle noch sonstige Zuwendungen des F\u00f6rdervereins erhalten.<\/p>\n<p>(7) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mitglieder k\u00f6nnen alle nat\u00fcrlichen und juristischen Personen werden, die sich in den Zielen des Vereins verpflichtet f\u00fchlen und bereit sind, einen j\u00e4hrlichen Beitrag zu<br \/>\nzahlen.<\/p>\n<p>(2) Die H\u00f6he des Beitrags wird von dem Vorstand festgesetzt. Dar\u00fcber hinaus sind Spenden erbeten.<\/p>\n<p>(3) Die Mitgliedschaft kann nur schriftlich zum Ende des Schuljahrs aufgek\u00fcndigt werden. Ansonsten erlischt sie mit dem Tod des Mitglieds, bei juristischen Personen durch deren Aufl\u00f6sung. Auf Antrag des Vorstands kann die Mitgliederversammlung aus wichtigem Grund, zum Beispiel Beitragsverzug, den Ausschluss von Mitgliedern beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Mindestens einmal im Jahr ist eine Mitgliederversammlung abzuhalten. Die Einberufung muss durch schriftliche Einladung, an die zuletzt dem Verein bekannt gegebene Mitgliederadresse, unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen erfolgen.<\/p>\n<p>(2) Den Versammlungsvorsitz f\u00fchrt ein Vorstandsmitglied.<\/p>\n<p>(3) Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen finden nach Bedarf statt; sie m\u00fcssen innerhalb von zwei Wochen einberufen werden, wenn mindestens 10 Prozent der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen. Dem Antrag soll ein Vorschlag zur Tagesordnung beigef\u00fcgt sein.<\/p>\n<p>(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.<\/p>\n<p>(5) Zur Satzungs\u00e4nderung ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Satzungs\u00e4nderungen d\u00fcrfen nur nach vorheriger Ank\u00fcndigung beschlossen werden.<\/p>\n<p>(6) \u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Beschlussprotokoll zu f\u00fchren, das von der Schriftf\u00fchrerin\/dem Schriftf\u00fchrer und der Versammlungsleiterin\/dem Versammlungs-leiter zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Beide Vorstandsmitglieder sind einzeln vertretungsberechtigt. Der Vorstand ist berechtigt, sich eine Gesch\u00e4ftsordnung zu geben.<\/p>\n<p>Die Vertretungsvollmacht des Vorstands ist dahingehend eingeschr\u00e4nkt, dass bei Rechtsgesch\u00e4ften \u00fcber einen Wert von mehr als EUR 5.000,00 die Einwilligung des erweiterten Vorstands erforderlich ist. Grundst\u00fccksgesch\u00e4fte unterliegen dem Zustimmungsvorbehalt der Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>(2) Der erweiterte Vorstand besteht aus der\/dem Vorsitzenden, der\/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der Kassenf\u00fchrerin\/dem Kassenf\u00fchrer, der Schriftf\u00fchrerin\/dem Schriftf\u00fchrer und bis zu acht Beisitzern. \u00dcber die Anzahl der Beisitzer entscheidet, bis zum Erreichen der H\u00f6chstzahl, der Vorstand.<\/p>\n<p>(3) Sofern die Schulleiterin\/der Schulleiter der Fritz-Steinhoff-Schule Mitglied des Vereins ist, geh\u00f6rt sie\/er dem Vorstand mit beratender Stimme an. Sie\/Er benennt aus dem Kreis des Lehrerkollegiums ein Vereinsmitglied, das sie\/ihn im Falle ihrer \/seiner Verhinderung vertritt.<\/p>\n<p>(4) Der Vortand und der erweiterte Vorstand \u2013 mit Ausnahme der Schulleiterin\/des Schulleiters \u2013 wird von der Mitgliederversammlung alle zwei Jahre gew\u00e4hlt. Beisitzer werden auf Vorschlag des erweiterten Vorstands ebenfalls f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>(5) Dem Vorstand obliegt die F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte des Vereins. Er arbeitet ehrenamtlich und unentgeltlich.<\/p>\n<p>(6) Der erweiterte Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn zu einer Sitzung wenigstens sieben Tage vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen wurde und wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>(7) Sollte die\/der Vorsitzende sich zu einer dringlichen Entscheidung gen\u00f6tigt sehen, so muss sie\/er die von ihr\/ihm getroffene Ma\u00dfnahme dem erweiterten Vorstand nachtr\u00e4glich zur Billigung vorlegen.<\/p>\n<p>(8) \u00dcber die Vorstandssitzungen ist ein Protokoll anzufertigen, von der Schrift-f\u00fchrerin\/dem Schriftf\u00fchrer zu unterschreiben und den \u00fcbrigen Vorstandsmitgliedern zuzuleiten. Erfolgt bei der n\u00e4chstfolgenden Vorstandssitzung kein Widerspruch, so<br \/>\nist das Protokoll genehmigt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6a Verg\u00fctungen f\u00fcr die Vereinst\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Vereins- und Organ\u00e4mter werden grunds\u00e4tzlich unentgeltlich ausge\u00fcbt.<\/p>\n<p>(2) Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushalts\u00fcblichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>(3) Die Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit nach Abs. 2 trifft der Vorstand. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt, T\u00e4tigkeiten f\u00fcr den Verein gegen Zahlung einer angemessenen Verg\u00fctung oder Aufwandsentsch\u00e4digung zu beauftragen. Ma\u00dfgebend ist die Haushaltslage des Vereins.<\/p>\n<p>(5) Zur Erledigung der Gesch\u00e4ftsf\u00fchreraufgaben und zur F\u00fchrung der Gesch\u00e4ftsstelle ist der Vorstand erm\u00e4chtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten, hauptamtlich Besch\u00e4ftigte anzustellen.<\/p>\n<p>(6) Im \u00dcbrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen Aufwendungsersatzanspruch nach \u00a7 670 BGB f\u00fcr solche Aufwendungen, die Ihnen durch die T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Verein entstanden sind. Hierzu geh\u00f6ren insbesondere Fahrtkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw..<\/p>\n<p>(7) Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von drei\u00dfig Tagen nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gew\u00e4hrt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die pr\u00fcf-f\u00e4hig\u00a0sein m\u00fcssen, nachgewiesen werden.<\/p>\n<p>(8) Vom Vorstand k\u00f6nnen per Beschluss, im Rahmen der steuerrechtlichen M\u00f6glichkeiten, Grenzen \u00fcber die H\u00f6he des Aufwendungsersatzes nach \u00a7 670 BGB festgesetzt werden.<\/p>\n<p>(9) Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Vorstand erlassen und ge\u00e4ndert wird.<\/p>\n<p><strong>\u00a77 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>(1) Falls die Fritz-Steinhoff-Schule als Gesamtschule aufgel\u00f6st wird, l\u00f6st sich auch der Verein auf.<\/p>\n<p>(2) Soll der Verein aus anderen Gr\u00fcnden aufgel\u00f6st werden, dann bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>(3) Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung der K\u00f6rperschaft, oder bei Wegfall steuer-beg\u00fcnstigter Zwecke, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der K\u00f6rperschaft an:<\/p>\n<p>(1) Kinderschutzbund Hagen e.V.<br \/>\nPotthofstra\u00dfe 20<br \/>\n58095 Hagen<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>(2) Jugendhilfe Selbecke gGmbH<br \/>\nSelbecker Stra\u00dfe 236<br \/>\n58091 Hagen<\/p>\n<p>Die Empf\u00e4nger haben das Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich f\u00fcr<br \/>\ngemeinn\u00fctzige, mildt\u00e4tige oder kirchliche Zwecke zu verwenden.<\/p>\n<p><strong>\u00a78 Inkrafttreten der Satzung<\/strong><\/p>\n<p>Vorstehende Satzung wurde von der Mitgliederversammlung<br \/>\nam 23. Februar 2010 beschlossen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung \u00a7 1 Name, Sitz Der F\u00f6rderverein f\u00fchrt den Namen \u201eF\u00f6rderverein f\u00fcr die Fritz-Steinhoff-Schule, Gesamtschule der Stadt Hagen e.V.\u201c.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"colormag_page_container_layout":"default_layout","colormag_page_sidebar_layout":"default_layout","footnotes":""},"class_list":["post-980","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/980","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=980"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/980\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":981,"href":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/980\/revisions\/981"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.fsg-hagen.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=980"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}