Antworten auf Elternfragen

Im folgenden Kurzporträt unserer Schule möchten wir auf Fragen eingehen, die Eltern von Schülerinnen und Schülern der Grundschulen uns immer wieder stellen.

 

1. Für welche Schülerinnen und Schüler ist die Fritz-Steinhoff-Gesamtschule die geeignete Schule?

Für alle! an unserer Schule ist jeder Schüler willkommen – unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinen bisherigen Leistungen in der Grundschule.

Fördern und Fordern – Schwächen und Defizite auszugleichen / vorhandene Stärken auszubauen – Jedem Schüler in seinem Leistungsvermögen und seinem momentan vorhandenen Entwicklungsstand gerecht werden, das ist unser Anspruch! Wir kennen keine „Abschulung“! Schüler, die die geforderten Anforderungen in einem Jahrgang nicht erfüllt haben, müssen die Schule nicht verlassen. Durch die Fachleistungsdifferenzierung in Deutsch, Mathematik, Englisch und Chemie reagieren wir auf Stärken und Defizite unserer Schüler.

 

2. Hat mein Kind eine Chance an der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule aufgenommen zu werden?

Ihre Kinder kommen von einer Schule – der Grundschule – in der alle Kinder – unabhängig von den Bedingungen, die der einzelne Schüler mitbringt – zusammen lernen. Wir stehen für den denselben Grundsatz: Alle Kinder – unabhängig von den Bedingungen, die sie mitbringen, sind willkommen!

Wir können aber nur maximal 189 Kinder aufnehmen. Übersteigt die Anmeldezahl die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze (was in den letzten Jahren immer der Fall gewesen ist), losen wir unter Berücksichtigung der beiden folgenden Kriterien aus, wer aufgenommen wird:

  • Schüler mit unterschiedlichem Leistungsstand in der Grundschule sollen aufgenommen werden.
  • Der Anteil der Jungen und Mädchen sollte annähernd gleich sein.

 

3. Welche Abschlüsse kann mein Kind an der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule erreichen?

Ihr Kind kann alle Abschlüsse unseres Schulsystems an unserer Schule erreichen:

  • den Sekundarschulabschluss nach Klasse 10
  • den Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach Klasse 10 (ggf. mit Qualifikationsvermerk, der zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an unserer Schule berechtigt)
  • das Fachabitur
  • das Abitur

An unserer Schule wird das Abitur nach 9 Schuljahren vergeben (statt nach 8 Jahren wie an vielen Gymnasien). Ihr Kind hat also ein Jahr mehr Zeit, das Abitur zu erreichen.

Und anders als an den Schulen des dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule und Realschule) und den geplanten Sekundarschulen, muss ihr Kind die Schule nicht mehr wechseln, sollte es am Ende des 10. Schuljahres die Qualifikation zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe erlangen.

Die Abituranforderungen und die Anforderungen in unserer gymnasialen Oberstufe unterscheiden sich zudem nicht von den Anforderungen jedes Gymnasiums.

 

4. Kann sich mein Kind in einer solch großen Schule wie der Fritz-Steinhoff-Gesamtschule, die von mehr als 1000 Schülern besucht wird, überhaupt zurechtfinden, vor allem, wenn es von einer kleinen Grundschule kommt?

Erfahrungen zeigen, dass alle neuen Fünftklässler sich in kürzester Zeit in unserer Schule zu Hause fühlen.

Jede Klasse wird von einem Klassenlehrer-Team betreut, das „ihre Kinder“ von Klasse 5 bis Klasse 10 durch die Schule begleitet.

Die Klassenlehrer-Teams eines Jahrgangs bilden das Jahrgangsteam, das ein „Teamzimmer“ in der Nähe seiner  Klassen hat, so dass immer Ansprechpartner/innen für die Kinder zur Verfügung stehen.

 

5. Wie erfahre ich, was mein Kind in der Schule macht?

Uns ist die Zusammenarbeit mit allen Eltern wichtig.

Wir laden Sie zweimal im Laufe des Schuljahres zu Elternsprechtagen ein. Wir bieten Ihnen – außerhalb dieser Termine – nach Vereinbarung Möglichkeiten zu persönlichen Gesprächen mit dem Klassenlehrer-Team und/oder den Abteilungsleitungen.

Wir haben in den Jahrgängen 5 und 6 ein Logbuch eingeführt, das beidseitig eine wöchentliche individuelle schriftliche Rückmeldung über ihre Kinder ermöglicht.

 

6. Muss mein Kind Hausaufgaben machen?

Die FSG ist als Gesamtschule eine Ganztagsschule, so dass es an der FSG gemäß den gesetzlichen Vorgaben keine schriftlichen Hausaufgaben gibt.

Die Schüler bekommen aber in den einzelnen Fächern Aufgaben, die in den Lernzeiten eigenverantwortlich wie Hausaufgaben in der Schule bearbeitet werden.

Dennoch bleiben auch Aufgaben zu Hause zu erledigen: regelmäßig Vokabeln lernen / ein Referat vorbereiten / Recherchen u.a. im Internet zu einzelnen Themenbereichen durchführen / Klassenarbeiten vorbereiten usw.

Als Schule erwarten wir von Ihnen als Eltern, dass Sie die schulische Arbeit Ihrer Kinder regelmäßig zur Kenntnis nehmen. Dies betrifft sowohl die schriftlichen als auch die anderen Aufgaben.

 

 

7. Kann mein Kind in der Schule essen?

Es gibt die Möglichkeit, über Einzugsermächtigung am Mensaessen teilzunehmen. Darüber hinaus kann im Schülercafe gegessen werden (Anzahl der Essen begrenzt). Möglichkeiten zur Verpflegung bestehen auch am Schulkiosk.